ÜBERBLICK ÜBER DIE EUROPÄISCHEN KLIMAVORSCHRIFTEN
CBAM schreibt Meldepflicht und Transparenz bei Importen innerhalb Europas vor
Warum CBAM nicht mehr ignoriert werden kann
CBAM betrifft Importeure immer unmittelbarer. Europäische Vorschriften verpflichten Unternehmen dazu, Einblick in die CO₂-Emissionen importierter Waren zu gewähren. Bei Nichteinhaltung drohen zusätzliche Kosten, strengere Kontrollen und administrativer Druck. Durch CBAM wird der internationale Handel transparenter, aber auch komplexer. Deshalb ist es unerlässlich, sich schon jetzt auf die Berichtspflichten vorzubereiten.
Was CBAM für Ihren täglichen Import bedeutet
CBAM hat direkte Auswirkungen auf Ihre täglichen Importprozesse. Unternehmen müssen Emissionsdaten erfassen, melden und überprüfen, oft gemeinsam mit Lieferanten außerhalb Europas. Ohne eine klare Struktur kommt es zu Verzögerungen, Fehlern und höheren Kosten. Mit rechtzeitigen Einblicken in Produktdaten können Sie bessere Entscheidungen treffen, Risiken minimieren und die immer strengeren Klimavorschriften innerhalb der Europäischen Union einhalten.
Was TOP für Ihre CBAM-Compliance bedeutet
TOP berät Sie beim Verständnis und der Umsetzung der CBAM-Vorschriften. Wir unterstützen Sie bei der Datenerfassung, erläutern Ihnen die Verpflichtungen und begleiten Sie praktisch auf dem Weg zur Compliance. Durch klare Kommunikation, realistische Schritte und logistisches Know-how vermeiden Sie Überraschungen. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Importe, erfüllen die CBAM-Anforderungen und sorgen dafür, dass Ihre Lieferkette überschaubar bleibt.
📘 Wussten Sie schon?
CBAM gilt nicht nur für große Importeure. Auch kleinere Unternehmen müssen Emissionsdaten vorlegen, sobald sie CBAM-Waren in die Europäische Union einführen.
CBAM in Phasen
1. Oktober 2023 – 31. Dezember 2025
Übergangsphase: nur Meldepflicht. Importeure müssen vierteljährlich die CO₂-Emissionen von CBAM-Waren melden. Eine Zahlung ist noch nicht verpflichtend.
Ab 1. Januar 2026
Endgültige Phase: CBAM wird finanziell verbindlich. Importeure müssen für die gemeldeten Emissionen CBAM-Zertifikate erwerben.
