6 Dinge, die Sie über EUDR wissen müssen
Die Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) schreibt vor, dass Sie nur Waren und Produkte vermarkten dürfen, die keine Abholzung oder Schädigung der Wälder verursachen. Außerdem müssen sie legal hergestellt sein. Produkte, die aus Gebieten stammen, die nach dem 30. Dezember 2020 abgeholzt werden, dürfen nicht auf den EU-Markt gebracht und nicht exportiert werden. Auf dieser Seite können Sie mehr über die EUDR lesen. Für wen gilt sie und um welche Rohstoffe und Produkte handelt es sich?
Entwaldung und Waldzerstörung
Abholzung bedeutet, dass Bäume oder Wälder für die Landwirtschaft oder die Viehzucht abgeholzt werden. Waldzerstörung bedeutet, dass Menschen alte oder wilde Wälder in gepflanzte Wälder oder landwirtschaftliche Flächen umwandeln. Wenn dies geschieht, nehmen die Artenvielfalt und die Qualität des Waldes ab.
Regeln treten am 30. Dezember 2024 in Kraft; Regeln für KMU später
Die EU möchte ihre eigenen Auswirkungen auf die Entwaldung und die Schädigung der Wälder verringern. Daher wird es mehr Anforderungen für die Einfuhr von Produkten aus der ganzen Welt geben. Aber auch für die Produktion in der EU selbst und den Export von Produkten. Die meisten forstwirtschaftlichen Produkte kommen heute oft aus Asien, Nord- und Südamerika. Die Regeln stehen in der Europäischen Entwaldungsverordnung (European Union Deforestation Regulation oder EUDR). Die EUDR-Regeln sollen sicherstellen, dass die EU bald weniger Treibhausgase durch die Einfuhr und den Transit von Produkten aus Wäldern ausstößt. Die Regeln werden ab dem 30. Dezember 2024 gelten.
Für KMU und Einzelunternehmer werden die EUDR-Regeln am 30. Juni 2025 in Kraft treten.
Welche Produkte werden nach dem 30. Dezember 2024 nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfen?
Die Produkte sind verboten, wenn sie von Flächen stammen, die nach dem 30. Dezember 2020 abgeholzt wurden. Die EU-Vorschriften gelten u.a. für:
Palmöl, Rinder- und Rindfleischprodukte (z.B. Fleisch, Innereien und Häute), Holz, Kakao, Soja, Kaffee (Bohnen) und Gummi. Produkte, die aus diesen Rohstoffen hergestellt werden, sind dann ebenfalls verboten, wie z.B.: Leder, Schokolade, Papier und Pappe, Möbel und Autoreifen.
Auch die Einfuhr von illegal geschlagenem Holz unterliegt bereits Regeln der Europäischen Holzverordnung EUTR. Diese Regeln gelten für Holz, das vor dem 29. Juni 2023 geerntet wurde und vor dem 31. Dezember 2027 auf den europäischen Markt gelangt. Diese Regeln bleiben neben den neuen EUDR-Regeln in Kraft.
Die neuen EUDR-Vorschriften für Holz gelten für (gebrauchtes) Holz, das:
- am oder nach dem 29. Juni 2023 gefällt wird;
- die vor dem 29. Juni 2023 gefällt werden und am oder nach dem 31. Dezember 2027 auf den EU-Markt gelangen oder aus der EU exportiert werden.
Die Regeln gelten für alle Unternehmer, Händler und andere Parteien, die Produkte und/oder Rohstoffe in die EU importieren. Oder die innerhalb der EU produzieren und dann in Länder außerhalb der EU exportieren wollen. Und die diese Produkte verkaufen, transitieren oder weiterverarbeiten wollen. Die Gesetzgebung gilt also auch für niederländische Unternehmer. Die Regeln gelten für alle Unternehmen: große und kleine und somit auch für Einzelunternehmer.
Beim Import und Export der Produkte sollten Unternehmer zum Beispiel:
- Informationen darüber sammeln, woher die Produkte stammen
- Sammlung von Informationen über die Erzeuger und Händler in der Kette
- Dokumente und Erklärungen beim Zoll abgeben
In den Niederlanden wird die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) ab dem 30. Dezember prüfen, ob Händler die Vorschriften einhalten. Die NVWA prüft dann die (digitalen) Dokumente, über die die Händler verfügen müssen. Die NVWA prüft zum Beispiel, ob die Angaben zu einer Charge von Produkten zuverlässig sind. Und ob das Produkt bis zu dem (obligatorisch) angegebenen Standort mit Koordinaten zurückverfolgt werden kann.
Der Zoll prüft an der Grenze, ob die Begleitpapiere der Produkte die richtigen Angaben enthalten.
Die Länder-Benchmarking-System der Europäischen Kommission sollte Länder in folgende Kategorien einteilen: geringes Risiko, Standardrisiko und hohes Risiko. Dies sind die Risiken, dass Produkte in diesen Regionen nicht abholzungsfrei oder geerntet werden. Die Vertragsparteien und nationalen Organisationen müssen Produkte aus Ländern mit hohem Risiko häufiger kontrollieren als Produkte aus Ländern mit niedrigem Risiko. Die EU wird bis zum 31. Dezember 2024 ein Benchmarking-System veröffentlichen. Dieses System wird es beispielsweise der NVWA ermöglichen, risikobasierte Kontrollen festzulegen.
Wenn Sie nach diesen Informationen noch Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Zollabteilung wenden. Dort wird man sich gerne mit Ihnen besprechen.
Mehr über unsere Bräuche erfahren Sie unter unser Standort.